Schuleingangsuntersuchungen, schulärztliche Untersuchung

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Vorsorgeuntersuchungen U8 und U9 legen v.a. ein Augenmerk auf behandlungsbedürftige akute und chronische Erkrankungen legen. Daher soll die Schuleingangsuntersuchung allen Eltern die Möglichkeit bieten, ihr Kind noch einmal untersuchen zu lassen, um für den Schulbesuch relevante Erkrankungen, wie Seh-, Hör- und Sprachstörungen oder feinmotorische Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen.
Die Schuleingangsuntersuchung besteht normalerweise aus einer "Screeninguntersuchung" (Untersuchungsprogramm für alle Kinder), die von einer sozialmedizinischen Assistentin (meist eine Kinderkrankenschwester) durchgeführt wird.
Einzelne Kinder können einen schulärztliche Untersuchung bekommen, die dann von einer Ärztin/ einem Art des zuständigen Gesundheitsamtes übernommen wird.

Unterschiede:

 Schuleingangsscreening   Schulärztliche Untersuchung

 Für alle Kinder

 in Einzelfällen

  • wenn Nachweis über Früherkennungsuntersuchung U9 fehlt

 Inhalte

  • Gesundheitliche Vorgeschichte wird erfragt
  • Gewicht und Körpergröße werden gemessen
  • Hör- und Sehfähigkeit werden getestet
  • sprachliche und motorische Entwicklung werden untersucht
  • Durchsicht des gelben Kinderuntersuchungsheftes, ob die U9 durchgeführt wurde
  • Das Impfbuch wird auf Impflücken hin durchgesehen

 oder als Angebot

  • wenn sich beim Screening oder der U9 Besonderheiten ergeben haben
  • auf Wunsch der Eltern

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden (in Bayern sind das alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben).
Die Eltern werden in der Regel vom Gesundheitsamt schriftlich eingeladen. Sie werden auch gebeten bei der Untersuchung, die entweder im Amt oder in der Einrichtung stattfindet, dabei zu sein.
Mehr Informationen zu den Themen Schulpflicht, vorzeitige Einschulung und Rückstellung findet man auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Welche Unterlagen werden benötigt? Wie ist der Ablauf?

Der Einladung zur Untersuchung liegt ein Fragebogen bei, der die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes erfasst und den die Eltern möglichst ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen sollten.
Die Sozialmedizinische Assistentin mißt zudem noch Größe und Gewicht des Kindes. Das gelbe Untersuchungsheft des Kindes und das Impfbuch werden auf Vollständigkeit überprüft. Der Impfstatus wird anhand der aktuellen Impfempfehlungen des Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch- Instituts überprüft und ggf. dahingehend beraten, sollten Impfungen fehlen.
Mit speziellen Testgeräten werden Seh- und Hörvermögen der Kinder überprüft, sowie die sprachliche und motorische Entwicklung mit standardisierten Testverfahren.
Im Anschluß erhalten die Eltern eine Bestätigung über die Teilnahme, die dann bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.

Wann findet eine schulärztliche Untersuchung statt?

Sollte bei einem Kind der Nachweis über die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U9 fehlen, müssen diese Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine schulärztliche Untersuchung anzubieten, wenn es bei der U9 Besonderheiten oder beim Schlueingangsscreening oder die Eltern dies auf Grund spezieller Fragestellungen wünschen (z.B. bei Rückstellungswunsch, vorzeitiger Einschulung oder bei medizinischen Befunden, die für die Schule und den Schüler von Bedeutung sind).
Eine schulärztliche Untersuchung beinhaltet wie die U9 eine körperliche Untersuchung und eine Beurteilung des Entwicklungsstandes. Bei besonderen Fragestellungen oder auffälligen Befunden kann auch die weitere Abklärung z.B. beim Kinderarzt, Facharzt oder Zaharzt empfohlen werden.
Wichtig zu wissen ist auch noch, dass die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 nach Artikel 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) seit dem 16.05.2008 für alle Kinder in Bayern verpflichtend ist. Nimmt ein Kind weder an der U9 beim Kinder- oder Hausarzt noch an der schulärztlichen Untersuchung teil, so ist das Gesundheitsamt nach Artikel 14 GDVG Abs. 5 verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.

Was geschieht mit den Daten aus den Untersuchungen?

Die Untersuchungsergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchungen ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift an des Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und dort statistisch ausgewertet. Damit soll ein Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder eines Jahrgangs in Bayern gewonnen werden als Grundlage für medizinische und gesundheitsfördernde Konzepte.
Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Kinder müssen von den Eltern selbst der Schule mitgeteilt werden. Soll z.B. der Arzt Informationen an die Schule weitergeben, muss eine schriftliche Einverständnis durch die Personensorgeberechtigten abgegeben werden.
Einzig Informationen aus der Untersuchung, die für die Unterrichtsgestaltung von Bedeutung sind (z.B. Rollstuhlpflichtigkeit, schwere Seh- oder Hörschäden), dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung weitergegeben werden. Die Eltern werden aber darüber informiert.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Gesundheitsamt.

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)