Allgemeine Informationen

Allgemeine Information
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben. Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über das örtliche Jugendamt oder Tagespflegevereine. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Jugendämter bieten zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an und sind zuständig für die Auszahlung des Tagepflegeentgelts an die Tagespflegepersonen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Siehe auch unter: Bayerisches Landesjugendamt, § 23 Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 2, 9, 20, 20a Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz, Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Tagespflegevereine und –börsen, www.kindertagespflege.bayern.de

Wie kann ich Tagespflegeperson werden?
Grundlage für eine Pflegeerlaubnis sind die Eignungsprüfung und ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtseinheiten.

Für die Eignungsprüfung wird ein Hausbesuch gemacht und persönliche Gespräche geführt.
Zudem ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, einer medizinischen Stellungnahme (beides für alle im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre), einen Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, eines Nachweises über eine Teilnahme an einem Erste Hilfekurs (Bildung und Betreuung von Kindern) und eines Nachweises über eine pädagogische Ausbildung oder eines Qualifizierungskurses nötig.

Ein Qualifizierungskurs findet einmal im Jahr in Kooperation mit dem Landkreis Donau- Ries abwechselnd in Dillingen und Donauwörth statt.

 

Wie finde ich eine geeignete Tagespflegeperson?
Sie können sich für die Vermittlung gerne mit der Fachberatung der Kindertagespflege im Amt für Jugend und Familie in Verbindung setzen oder hier im Portal eine Tagespflegeperson aussuchen. Die Weitervermittlung erfolgt ebenfalls durch die Fachberatung.

  

Kontakt
Christina Wunderle und Corinna Eisenbarth
09071/51-466 und -4046
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Nähere Informationen zur Übernahme des Tagespflegegeldes und der Kostenbeiträge für Eltern erhalten Sie unter dem unten genannten Kontakt.

Sibylle Albert
09071/51-415
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>>> Link zum Antrag


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