Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bayern sind die Gesundheitsämter als untere staatliche Behörde seit 1996 in die Landratsämter eingegliedert. Im Landratsamt Dillingen werden die Tätigkeiten des Gesundheitsamtes im „Fachbereich Gesundheit“ wahrgenommen. Die Leitung des Gesundheitsamtes hat eine Amtsärztin.
Aufgaben
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Sie werden vor Ort von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern ist in Bayern das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und andere rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.
Die Aufgaben werden in Dillingen in verschiedenen Teams des Fachbereichs Gesundheit wahrgenommen:
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
- Gesundheitsförderung
- Sozialer Dienst
- AIDS-Beratung
- Infektionsschutz
- Hygieneüberwachung
- Umweltmedizin
- Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie
Der ärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse und nur im Auftrag von Behörden oder nach gesetzlichen Vorschriften durch. Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt die Schuleingangsuntersuchungen durch. Die Mitarbeiter beraten und helfen bei Problemen der Kindergesundheit, insbesondere zu Fragen nach Impfungen im Kindesalter, Schutz vor Infektionskrankheiten und Entwicklungsstörungen.
Der Sozialdienst im Gesundheitsamt bietet Beratung für psychisch kranke oder behinderte Menschen, weist Hilfsangebote für Suchtkranke auf und unterstützt die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen. Er unterstützt und berät in akuten psychosozialen Konfliktsituationen.
Zu den Aufgaben der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Fachbereich Gesundheit gehören die Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschafts-konfliktberatung nach § 219 StGB, Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt, Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch, Beratung bei Schwangerschafts- und Familienfragen vor und nach der Geburt, Beratung zu den Themen Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung. Die Beratungsstelle bietet außerdem im Rahmen der Sexualpädagogik Veranstaltungen zu den Themen Sexualität, Liebe und Freundschaft für Schulklassen, Eltern, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen und interessierte Gruppen.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören im Bereich des Infektionsschutz unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.).
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Gesundheitsamt:
Arztlicher Dienst
09071 / 51-4041
Schwangerenberatungsstelle
09071 / 51-265
Sozialdienst Gesundheitsamt
09071 / 51-264
Suchtprävention
09071 / 51-306
Infektionsschutz/Hygienekontrolleure
09071 / 51-4050 und -4051
Tuberkuloseberatungsstelle
09071 / 51-4042
Umweltmedizinische Beratungsstelle
09071/51-4041
Anonyme AIDS-Beratungsstelle
09071 / 51-4041
Jugendschulärztlicher Dienst / Sozialmedizinische Assistentin
09071 / 51-4047 und -4048
Fachliche Heimaufsicht
09071 / 51-4048
per Fax unter der Nummer 09071/51-4040